Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Vera Kroll - VMK-Fotografie, Nordenstadter Straße 38, 65207 Wiesbaden durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten sowohl für Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
3. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
5.. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Leistungsgegenstand, Auftragsproduktionen
1. Die Dienstleistungen der Fotografen können der Website entnommen werden und über das Kontaktformular oder per Mail gebucht werden.
2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Alle Fotos für den Kunden werden hochauflösend in dem Format .jpg geliefert, sowie in einer komprimierten Version für Webanwendungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die RAW-Dateien. Eine Bearbeitung der Fotos durch das Model ist nicht gestattet.
2. Funktionalitäten und Anzeigenverhalten können nur im Rahmen der eingesetzten Viewer gewährt werden. Eine spezifische Funktionalität für einen bestimmten Viewer und erst recht der anschließenden Einbindung in dritte Bearbeitungs- oder Nutzungsprogramme kann aufgrund der Vielfalt der Darstellungen und Funktionalitäten, auf die die Fotografin keinen Einfluss habe, nicht gewährleistet werden.
Eine Anpassung an ein spezifisches Format oder eine spezifische Nutzung kann anhand der vertraglich vereinbarten Vergütung, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zusätzlich vereinbart werden.
3. Alle Lichtbilder / Fotos werden ausschließlich digital ausgeliefert bzw. zum Download für den Kunden bereitgestellt. Ein Anspruch auf Ausdrucke oder sonstige Verkörperungen besteht nicht. Kann jedoch durch eine vertraglich vereinbarten Vergütung zusätzlich vereinbart werden.
4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Lichtbilder aufzubewahren.
5. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Gäste, Mitarbeiter des Kunden, Locations) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu zahlen.
6. Die Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen…), zum Download bereitstellen, sind im Preis inbegriffen. Der Bildbearbeitungsstile liegt allein im Ermessen des Fotografen.
7. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen
8. Die Bilder werden binnen 5 Wochen ab Bildauswahl und Zahlungseinang durch den Kunden zur Verfügung gestellt, soweit kein anderer Termin vereinbart wurde.
9. Soweit nach der Abnahme der Bilder noch Änderungen gewünscht werden, gilt dies als Änderung des Auftrages. Der Kunde ist verpflichtet, den Mehraufwand nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Vergütung, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu bezahlen.
10. Die Bildauswahl erfolgt über einen hierfür vorgesehenen Link zu einer dafür erstellen versteckten Unterseite der Website. Diese Seite ist nur über den an den Kunden per Mail versandten Link einsehbar und mit einem Passwort geschützt, welches separat per Mail versendet wird. Die fertigen Bilder werden erst nach vollständiger Zahlung der gestellten Rechnung über ein entsprechendes Medium (Wetransfer) zur Verfügung gestellt.
11. Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
IV. Mitwirkungspflichten und Nutzungsrechte
1. Der Kunde ist zur Einhaltung der verabredeten Termine verpflichtet. Hinderungsgründe hat er der Fotografin unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, der Fotografin rechtzeitig die für die Fotografieleistungen erforderlichen Informationen und Beistellungen zur Verfügung zu stellen (z. B. gestalterische Wünsche, Daten, Zeiten, erforderliche Zugänge, technische Voraussetzungen, Requisiten, Models, erforderliche Einwilligungen für Aufnahmen von dritten Personen oder für Abbildungen von geschützten Werken Dritter und sonstige vereinbarte Beistellungen).
3. Sollten Informationen oder Beistellungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Fotografin berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen von verspätet übermittelten Beistellungen zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
4. Sofern der Kunde der Fotografin Gegenstände zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, oder bei anwesenden dritten Personen nicht für die erforderlichen Einwilligungen zur Abbildung sorgt, ist der Kunde verpflichtet, die Fotografin auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
5. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit seiner Vorgaben vollständig selbst verantwortlich. Die Fotografin ist weder tatsächlich noch rechtlich in der Lage, die Vorgaben des Kunden zu prüfen. Wird die Fotografin wegen Rechtsverletzungen aus solchen Vorgaben des Kunden von Dritten oder einer Behörde in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, die Fotografin auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
6. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, gehen die Konsequenzen zu Lasten des Kunden. Dies können insbesondere Mehrkosten der Fotografin in Form von zusätzlicher Arbeitszeit oder zusätzliche Spesen sein. Die Mehrkosten sind in der tatsächlich angefallenen Höhe und soweit es sich um zeitliche Aufwendungen handelt nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu entrichten.
7. Tritt der Kunde von den Fotografieleistungen zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teil- oder Gesamtabnahme, hat der Kunde die für die Fotografieleistungen vereinbarte Vergütung zu entrichten. Das gilt auch für Verringerungen des vertraglichen Leistungsumfanges (etwa weniger Termine, Stunden oder Fotos). Alternativ steht der Fotografin eine Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt.
8. Einen Ersatzkunden anzunehmen, ist die Fotografin grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn der Kunde für ausgefallene Fotografieleistungen einen Ersatz benennt.
9. Kommt der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere aus diesem Abschnitt nicht nach, kann die Fotografin von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag abzüglich der ersparten Aufwendungen.
10. Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an den Fotografieleistungen das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für den angegebenen Projektzweck. Dies ist bei Verträgen mit einem Verbraucher ausschließlich die private Nutzung für sich und die Gäste der Veranstaltung sowie nahestehende Dritte. Eine Unterlizensierung und eine gewerbliche Nutzung sind ausgeschlossen.
11. Die Nutzungsrechte umfassen nicht eine Ausstrahlung im Fernsehen oder Kino, ein Streaming im Internet sowie derzeit unbekannte Nutzungsarten. Nicht erlaubt ist auch die Nutzung auf gewerblichen Websites und in gewerblichen Social Media Accounts. Derartige Nutzungsrechte können auf Anfrage zusätzlich erworben werden.
12. Die Nutzungsrechte des Kunden beziehen sich ausschließlich auf die abschließenden Lichtbildwerke. Einzelne Elemente der Lichtbildwerke sind damit nicht lizenziert (ausgenommen sind Thumbnails, die als Vorschaubild angezeigt werden).
13. Soweit für die Lichtbildwerke dritte Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
14. Der Kunde ist verpflichtet, Urhebervermerke jeweils an oder in den Fotos zu belassen. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung der Lichtbildwerke auf Social Media.
15. Veröffentlicht der Kunde das Werk auf seiner privaten Website, ist er verpflichtet, die Fotografin als Urheber im Impressum der jeweiligen Webseite zu nennen und mit einem Link zu deren Webseite zu versehen.
16. Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder für den Nachweis meiner Urheberschaft aufzubewahren.
V. Ausfall oder Absage von Fotoshootings
1. Die Fotografin ist berechtigt, Fotoshootings abzusagen oder zu verlegen, sofern bei ihr oder einem dritten, von ihr eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Unwirtschaftlichkeit des Angebots aufgrund sich abzeichnender zu geringer Nachfrage, Absage der Location durch den Vermieter, Verkehrsbehinderung, Pandemie, Seuche oder Krankheit eintritt, die die Fotografin ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Fotografieleistungen zum vereinbarten Termin zu erbringen.
2. Die Fotografin ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Kunden möglichst zeitnah mitzuteilen.
3. Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
4. Im Falle der Absage durch Vera Kroll behalten bereits gekaufte Shootings ihre Gültigkeit und können zu einem anderen Termin, einer anderen Location, sowie zu einem individuell vereinbarten Fototermin nachgeholt werden.
VI. Honorare
1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise in Euro.
2. Der Kunde hat für die Fotografieleistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ist eine solche nicht bestimmt, gilt der von der Fotografin genannte Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung, insbesondere anhand der Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM).
3. Für die Leistungserbringung wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
4. Die Fotografin ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen.
5. Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig und vor der Dienstleistung des Produktes zu leisten (Vorkasse).. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Der Fotografin stehen die gesetzlichen Ansprüche aus Verzug, insbesondere § 288 BGB, ungekürzt zu. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
6. Dem Kunden stehen bei Buchung über die Website die folgenden Zahlungsmethoden zur Verfügung: Überweisung
7. Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Kunden Gebühren, hat der Kunde diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
VII. Widerruf
1. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertag im Fernabsatz (Verträge bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit von mir und dem Verbraucher) geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Veras Kroll, Nordenstadter Straße 38, 65207 Wiesbaden, Tel.: 0611-36181812, Mail: info@vmk-fotografie.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen Des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die von Ihnen erhalten worden sind, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Fotografie
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen
IX. Allgemeines
1. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung zu.
2. Die Fotografin erstellt die Fotografieleistungen im Rahmen der künstlerischen Gestaltungsfreiheit in einem persönlichen Stil, soweit nicht anderes vereinbart. Dies gilt sowohl für die Auswahl der Bilder und Motive, die Bearbeitung der Lichtbilder sowie die eventuelle Verbindung mit anderen Werken. Soweit die Lichtbilder daher abweichend von nicht vereinbarten Vorstellungen des Kunden erstellt wurden, liegt darin kein Mangel der Fotgrafieleistungen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
4. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.